1. Name, Sitz und Zweck

 
Die Tischtennisabteilung ist eine rechtlich unselbständige Abteilung des Mehrspartenvereins der TG Würzburg-Heidingsfeld von 1861 e.V.
 
Die Trainings- und Spielstätte der Tischtennisabteilung befindet sich in der Halle III im Sportzentrum Jahnwiese, 97084 Würzburg, Wiesenweg 2.
 
Zweck der Tischtennisabteilung ist es, einen Trainings- und Spielbetrieb für Erwachsene, Jugendliche und Kinder zu ermöglichen. Die Tischtennisabteilung ist Mitglied im Bayerischen Tischtennisverband und seinen regionalen Organisationen.
 
 
2. Mitgliedschaft
 
Die Mitgliedschaft steht jeder Person offen.
 
Mit der Aufnahme in der Tischtennisabteilung wird das Mitglied zugleich auch Mitglied im Hauptverein.
 
Die Mitgliedschaft in der TT-Abteilung endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
 
Der Austritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und hat schriftlich, mit der Frist von 1 Monat an die Geschäftsstelle des Vereins zu erfolgen.
 
Ein Mitglied kann durch einen Beschluss der Abteilungsversammlung aus der Abteilung ausgeschlossen werden.
 
Die Beendigung der Mitgliedschaft in der TT-Abteilung beendet nicht automatisch die Mitgliedschaft im Hauptverein. Die Beendigung der Mitgliedschaft im Hauptverein beendet automatisch die Mitgliedschaft in der TT-Abteilung.
 
Die Höhe des jährlichen Abteilungsbeitrages richtet sich nach den in den Abteilungsversammlungen beschlossenen Beträgen.
 
 
3. Abteilungsleitung
 
Die Abteilungsleitung besteht aus:
 
Abteilungsleiter
 
Stellvertretender Abteilungsleiter
 
Kassenwart
 
Sportwart für Spielbetrieb und Öffentlichkeitsarbeit
Jugendwart, Jugendbetreuer
 
2 Kassenprüfer
 
Die Abteilungsleitung führt die laufenden Geschäfte der Abteilung selbständig. Sie hat das Recht im eigenen sportlichen Bereich tätig zu sein. Die Rechtsvertretung der Abteilung (§26 BGB) liegt beim Hauptverein.
 
Der Abteilungsleiter kann nach Maßgaben der Abteilungsleitung Geschäfte bis zur Höhe seines jährlichen Etats abwickeln (siehe auch §11 Abs.6 Satzung TGWH). Er ist Mitglied im Vereinsausschuss und führt dessen Beschlüsse aus. Der Vereinsvorstand ist mittels des Kassenberichtes über die Aktivitäten der Abteilung zu informieren.
 
Die Abteilungsleitung wird durch Beschluss der Abteilungsversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie bleibt bis zur satzungsgemäßen Neuwahl im Amt. Scheidet ein Mitglied vor Ablauf der Amtsperiode aus, ist ein Mitglied kommissarisch einzusetzen.
 
 
4. Abteilungsversammlung
 
Die ordentliche Abteilungsversammlung findet einmal im Kalenderjahr bis spätestens 28. Februar des jeweiligen Jahres statt. Eine außerordentliche Versammlung muss stattfinden, wenn diese von einem Drittel der stimmberechtigten Mitglieder der Abteilung oder von der Abteilungsleitung beantragt wird. Stimmberechtigt ist jedes Mitglied der TT-Abteilung, welches das 16. Lebensjahr vollendet hat.
 
Die Abteilungsversammlung beschließt über:
 
- die Entlastung und Neuwahl der Abteilungsleitung
 
- Sportbetrieb
 
- Änderung der Abteilungsordnung
 
- die Höhe des Abteilungsbeitrages
 
- Alle Punkte der jeweiligen Tagesordnung
 
Diese Beschlussfassung erfolgt durch einfache Mehrheit.
 
 
5. Rechte und Pflichten der Mitglieder
 
- Die Abteilungsmitglieder sind an die Beschlüsse und Regelungen der Abteilung und des Hauptvereins gebunden und erkennen diese an.
- Alle Mitglieder der Tischtennisabteilung haben die Möglichkeit, die Einrichtungen und Sportgeräte der Abteilung zu benutzen. Dabei haben sie die Abteilungsordnung und die von den Abteilungsorganen gefassten Beschlüsse und Anweisungen zu beachten.
- Jedes Mitglied ist verpflichtet, das Ansehen des Hauptvereins und der TT-Abteilung im Umgang mit den Vereinsmitgliedern, im Auftreten gegenüber Nichtmitgliedern und im Verhalten in der Öffentlichkeit zu wahren, die Satzung einzuhalten, gefasste Beschlüsse und Anordnungen der Abteilungsleitung zu befolgen, mit den Gerätschaften und Einrichtungen pfleglich umzugehen sowie die von der Mitgliederversammlung und der Abteilungsversammlung festgelegten Beiträge zu zahlen.
 
 
6. Trainings- und Spielbetrieb
 
Wird ein Training durch einen Übungsleiter oder einer beauftragten Person geleitet, so ist dessen Anweisungen zu folgen.
 
Regelmäßige Wechsel der Trainingspartner ermöglichen eine größtmögliche Weiterentwicklung aller Spieler. Auf systematisches Einzeltraining ist Rücksicht zu nehmen.
 
Der Trainings- und Spielbetrieb läuft in der Regel parallel. Dies erfordert die besondere Rücksichtnahme der Trainierenden zu den ablaufenden Verbandsspielen.
 
Die Mannschaftsführer organisieren den reibungslosen Ablauf des Spielbetriebes der eigenen Mannschaft und haben folgende Aufgaben:
 
- Mannschaft zu den einzelnen Spielen aufzustellen
- eventuell notwendige Spielverlegungen vorzunehmen
- Organisation von Heimspielen (Erstellen des Spielbogens, Begrüßung und
- Verabschiedung der Gastmannschaft)
- Organisation von Auswärtsspielen
 
Die Mannschaftsführer werden von den einzelnen Mannschaften bestimmt und sind der Abteilungsleitung bekannt zu geben.
 
Jeder Trainingsteilnehmer wird angehalten, nach Beendigung seines Trainings Tische abzubauen, wenn erkennbar ist, dass kein Bedarf mehr besteht.
 
 
6. Auflösung der Abteilung
 
Die Auflösung der Tischtennisabteilung kann durch die Abteilungsversammlung mit zwei Drittel Mehrheit beschlossen werden und ist durch den Vereinsausschuss zu genehmigen. Ein eventuelles Vermögen der Abteilung verbleibt beim Hauptverein.
 
 
7. Schlußbestimmung
 
Diese Abteilungsordnung wurde von der Abteilungsversammlung am   17.02.11 beschlossen.
 
In Punkten, in denen die Abteilungsordnung keine Regelung enthält, gilt die Vereinssatzung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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