Geschäftsordnung des Vorstandes der TGWH
Der Vorstand der TGWH gibt sich folgende Geschäftsordnung:
Der 1. Vorsitzende „Vorsitzender Verwaltung“ ist zuständig für:
- Finanzen, Finanzverwaltung, Finanzierungen zusammen mit dem 3. Vorsitzenden „Vorsitzender Finanzen“
- Einladung und Durchführung von Mitgliederversammlungen, Vorstandsitzungen, Ausschusssitzungen
- TGWH Echo
- Allgemeiner Schriftverkehr mit Behörden, Vertragspartnern, Verbänden etc.
- Verwaltung, Betreuung, Durchführung der Mietverhältnisse
- Aufstellung des Umlageschlüssels für die Vermietungen und deren Nebenkostenabrechnungen
- Schriftführer bei allen Sitzungen
- Betreuung und Durchführung der Satzungsregelungen und Vereinsordnungen
- Mahn- und Rechtswesen
- Instandhaltung und Instandsetzung der Gebäude
Der 2. Vorsitzende „Vorsitzender Sport“ ist zuständig für:
- Bearbeitung und Betreuung von Jubiläen, Gesellschafts- und Gastveranstaltungen
- Repräsentationen
- Koordination von Fahnenabordnungen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Jubiläum- und Glückwunschkarten
- Hallenbelegung
- Sportveranstaltungen
- Vermietung der Hallen
Der 3. Vorsitzende „Vorsitzender Finanzen“ ist zuständig für:
- Finanzen, Finanzverwaltung, Finanzierungen
- Zusammenarbeit mit dem Förderverein
- Allgemeiner Schriftverkehr mit Finanzbehörden, Sozialabgabenträgern etc.
- Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung
- Steuer- und Sozialabgabenpflicht
- Bilanzerstellung
- Kontrolle der Einnahmen und Ausgaben mit monatlicher Unterrichtung des Vorstandes
- Erstellung und Umsetzung der Finanzordnung
- Erstellung des jährlichen Haushaltplanes zur Vorlage beim Vereinsausschuss und der Mitgliederversammlung
- Beitragsverwaltung, Erlössicherung
- EDV und Mitgliederverwaltung
Die Mitglieder des Vorstandes unterstützen sich gegenseitig. Soweit obige Auflistung Punkte und Aufgaben nicht enthält sind die Vorstandsmitglieder gemeinsam zuständig.
Vorstandssitzungen werden einvernehmlich vereinbart.
Diese Geschäftsordnung ersetzt die Geschäftsordnung vom 13.07.2010.
Gezeichnet: Der Vorstand